Johann Gottfried Herder-Programm
Der Aufenthalt des Herder-Dozenten/der Herder-Dozentin sollte mindestens ein Semester betragen. Nur in Ausnahmefällen können andere Aufenthaltszeiten vereinbart werden. Hierbei ist eine Mindestdauer der Dozentur von zwei Monaten vorzuweisen. Die Teilnehmenden des Programms sollen jeweils zum Beginn des Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen. Leistungen des Programms werden ausschließlich dem Gastdozenten/der Gastdozentin oder, im Fall von Sachmittelunterstützungen, der Gasthochschule über den Gastdozenten/die Gastdozentin zur Verfügung gestellt.
Die Herder-Dozenten und Dozentinnen geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, stehen für Beratungen zum deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystem zur Verfügung und unterstützen die Gasthochschule in Lehre und Forschung.
Die ausländische Hochschule schließt einen Arbeitsvertrag mit der Lehrperson, sie zahlt i.d.R. ein ortsübliches Gehalt und stellt nach Möglichkeit eine angemessene, kostenfreie Unterkunft zur Verfügung.
Zur Gewährung einer erfolgreichen Kooperation sollte eine Kontaktperson an der ausländischen Hochschule als Betreuungsperson benannt werden.
Achtung: Die Gasthochschulen können sich nicht bewerben. Die Hochschullehrkräfte im Ruhestand bewerben sich beim DAAD für eine Position an der ausländischen Hochschule.