Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse in Frankreich
Das deutsche Abitur ist in Frankreich anerkannt und erlaubt die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Ausführliche Informationen zur Anerkennung, zu weiteren Zulassungsvoraussetzungen und zur Einschreibung erhalten Sie auf den Webseiten von Campusfrance, Rubrik Studium in Frankreich.
Deutschland und Frankreich sind Teil des europäischen Hochschulraums und ihre Hochschulsysteme sind nach denselben Grundprinzipien aufgebaut, welche das Ziel verfolgen, die Mobilität von Studierenden zu erleichtern (gestuftes System berufsqualifizierender Studienabschlüsse – hier: licence/Bachelor, master/Master, doctorat/Promotion -, durchgängige Einführung des European Credit Transfer System/ECTS).
Zusätzlich zu den Bestimmungen, die sich aus dem europäischen Rahmen ergeben, haben die deutsche und die französische Regierung 2015 ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von bestimmten landesspezifischen Abschlüssen geschlossen, um Studenten die Fortsetzung ihres Studiums im Partnerland ohne Zeitverlust zu ermöglichen.
- Deutsch-französisches Abkommen vom 31. März 2015 (deutscher Text) [PDF 98,06 KB]
- Accord franco-allemand du 31 mars 2015 (texte français) [PDF 464,31 KB]
Es ist auch möglich, daß im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft, eines Kooperationsprogramms oder eines integrierten Studienganges spezielle, erleichterte Anerkennungsregeln gelten.
Erster Ansprechpartner für Anerkennungsfragen ist in jedem Fall die Hochschuleinrichtung, bei der der Bewerber seine Zulassung beantragt.
Frühere Regierungsabkommen aus den Jahren 1980, 1986 und 1997 sind außer Kraft getreten; ihre Regelungen können jedoch in Einzelfällen für die Bewertung von Qualifikationen, die vor Inkrafttreten des Abkommens von 2015 erworben worden sind, herangezogen werden. Diese früheren Vereinbarungen sind in diesem Dokument zusammengefaßt: Equivalences France / Allemagne (document bilingue / zweisprachiges Dokument) [PDF 109,81 KB].
Auch Campusfrance hält zu Fragen der Anerkennung ebenfalls ausführliche Informationen bereit.
Ausführliche Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen im Hinblick auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit finden Sie auf den den Webseiten der Europäischen Kommission.